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Als Einkäufer ist es heutzutage unerlässlich, nicht nur mit dem vertragsrechtlichen „Handwerkszeug“ vertraut zu sein, sondern auch einen sicheren Umgang in Risikosituationen zu haben: Welche Auswirkungen haben vorvertragliche Vereinbarungen oder Qualitätssicherungs-Vereinbarungen.

Außerdem werden regelmäßig Verträge mit Lieferanten abgeschlossen, die der Gesetzgeber nicht kennt: Hier müssen im Einzelfall Regelungslücken bei der Vertragsgestaltung unbedingt vermieden werden, um keine Rechte zu verschenken.

Und auch die Arbeitnehmerüberlassung, die Scheinselbstständigkeit und der Einsatz von Fremdfirmen darf für den Einkauf kein unbekanntes Gebiet sein.

Hinweis:

  • Diese Trainings bieten wir auch als Inhouse-Training an
  • Merken Sie sich unverbindlich vor. Sobald mehrere Vormerkungen/Anmeldungen gelistet sind, informieren wir Sie und gehen in die Terminplanung
Zielgruppe Einkaufsleiter/-innen, Einkäufer (die Verträge mit Lieferanten abschließen)
Inhaltliches Ziel

Mit diesem 1-tägigen Training erhalten die Teilnehmenden mehr Sicherheit bei der rechtlichen Wertung von vorvertraglichen     Vereinbarungen und dem grenzüberschreitenden Vertragsabschluss. Sie erfahren, welche Mindest-inhalte bei Vertragstypen ohne gesetzliche Regelung unbedingt zu berücksichtigen sind.

Veranstaltungs-Nr.

01-3309

Programm

1.Vorvertragliche Vereinbarungen

  • Letter of Intent
  • Memorandum of unterstanding
  • Heads of Agreement
  • Instructions to proceed
  • Vorvertrag, Optionsvereinbarung

2. Vertragstypen aus der Praxis, die nicht gesetzlich geregelt sind

  • Werkzeugverträge
  • Geheimhaltungsvereinbarungen
  • Konsignationslagerverträge
  • Qualitätssicherungs-Vereinbarungen

3. Abgrenzung Werkverträge / Arbeitnehmerüberlassung


4. Freie Mitarbeiterverträge / Scheinselbstständigkeit


5. Risiken beim Einsatz von Fremdfirmen


6. Der grenzüberschreitende Vertragsabschluss

  • ROM-I-VO
  • UN-Kaufrecht

7. Nationale und internationale Schiedsgerichtsvereinbarungen

 

Gerne können Sie konkrete Praxisbeispiele aus Ihrem Unternehmen mitbringen.

Änderungen vorbehalten.

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