Rechtsfragen für den Einkäufer II
Besondere Vereinbarungen und Vertragstypen ohne gesetzliche Regelung
Als Einkäufer ist es heutzutage unerlässlich, nicht nur mit dem vertragsrechtlichen „Handwerkszeug“ vertraut zu sein, sondern auch einen sicheren Umgang in Risikosituationen zu haben: Welche Auswirkungen haben vorvertragliche Vereinbarungen oder Qualitätssicherungs-Vereinbarungen.
Außerdem werden regelmäßig Verträge mit Lieferanten abgeschlossen, die der Gesetzgeber nicht kennt: Hier müssen im Einzelfall Regelungslücken bei der Vertragsgestaltung unbedingt vermieden werden, um keine Rechte zu verschenken.
Und auch die Arbeitnehmerüberlassung, die Scheinselbstständigkeit und der Einsatz von Fremdfirmen darf für den Einkauf kein unbekanntes Gebiet sein.
Dauer: Tagestraining von 09 bis 17 Uhr
Für dieses Training vereinbaren wir einen individuellen Trainingstermin, sobald sich drei oder mehr Teilnehmende auf die Vormerkliste setzen lassen.
Zielgruppe | Einkaufsleiter/-innen, Einkäufer (die Verträge mit Lieferanten abschließen) |
---|---|
Inhaltliches Ziel | Die Teilnehmenden erhalten mehr Sicherheit bei der rechtlichen Wertung von vorvertraglichen Vereinbarungen und dem grenzüberschreitenden Vertragsabschluss. Sie erfahren, welche Mindest-inhalte bei Vertragstypen ohne gesetzliche Regelung unbedingt zu berücksichtigen sind. |
Unterrichtende | Dr. Philipp Ehring |
Veranstaltungs-Nr. | 01-3309 |
Programm
1.Vorvertragliche Vereinbarungen
- Letter of Intent
- Memorandum of unterstanding
- Heads of Agreement
- Instructions to proceed
- Vorvertrag, Optionsvereinbarung
2. Vertragstypen aus der Praxis, die nicht gesetzlich geregelt sind
- Werkzeugverträge
- Geheimhaltungsvereinbarungen
- Konsignationslagerverträge
- Qualitätssicherungs-Vereinbarungen
3. Abgrenzung Werkverträge / Arbeitnehmerüberlassung
4. Freie Mitarbeiterverträge / Scheinselbstständigkeit
5. Risiken beim Einsatz von Fremdfirmen
6. Der grenzüberschreitende Vertragsabschluss
- ROM-I-VO
- UN-Kaufrecht
7. Nationale und internationale Schiedsgerichtsvereinbarungen
Gerne können Sie konkrete Praxisbeispiele aus Ihrem Unternehmen mitbringen.
Änderungen vorbehalten.
Weiter zur Anmeldung