Die Zusammenarbeit zwischen der Automobilindustrie und ihren Zulieferern ist sehr eng. Dies wirkt sich besonders bei der Vertragsgestaltung aus.

Neben dem allgemeinen Vertragsrecht müssen sich die Zulieferer vor dem Vertragsabschluss einerseits mit Sonderregeln in den Verträgen selbst, als auch mit Vertragstexten befassen, die über den üblichen Standard hinausgehen.

 

Merken Sie sich unverbindlich vor. Sobald mehrere Vormerkungen/Anmeldungen gelistet sind, informieren wir Sie und gehen in die Terminplanung.

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Zielgruppe Alle Nichtjuristen aus dem Automobilzuliefererbereich, die sich mit dem Vertragsrecht aus der Sicht des Vertriebes befassen müssen.
Inhaltliches Ziel

Die Teilnehmer/-innen lernen den Umgang mit den besonderen vertragsrechtlichen Problempunkten im Automobilbereich kennen, so dass sie sich auf die sich hieraus ergebenden rechtlichen Risiken einstellen können.

Unterrichtende

Dr. Philipp Ehring

Veranstaltungs-Nr.

01-3312

Programm

  • Der Vertragsabschluss unter Einbeziehung des AGB-Rechts
  • Die Verzugshaftung bei verspäteter Lieferung/Leistung (einschließlich Vertragsstrafenregelungen)
  • Die Mängelhaftungsansprüche (einschließlich Garantieansprüche)
  • Ausschluss der Wareneingangskontrolle
  • Produkthaftungsrechtliche Ansprüche
  • Werkzeugverträge
  • Qualitätssicherungsvereinbarungen
  • Rahmenlieferverträge
  • Grundsätzlicher Inhalt von Allgemeinen Einkaufsbedingungen
  • Aktuelle Rechtsprechung zu einzelnen Klauseln in Einkaufsbedingungen
  • Die Ersatzteilliefer-Verpflichtung
  • Vorvertragliche Vereinbarungen

 

Gerne können Sie konkrete Praxisbeispiele aus Ihrem Unternehmen mitbringen.

Änderungen vorbehalten.

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