Die 44. BImSchV in der Praxis: Pflichten – Fristen – Chancen
Mehr Nachhaltigkeit und Sicherheit in der industriellen Wärmeerzeugung
Mit dem Inkrafttreten der 44. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) ergeben sich für Unternehmen wichtige Änderungen, Fristen und Übergangsregelungen, die es zu verstehen und umzusetzen gilt.
Das Thema wird nun aktueller denn je und erfordert schnelles Handeln, denn die im Jahr 2019 erlassene 44.BImSchV schreibt eine Registrierung der damals schon bestehenden Anlagen bis zum 1. Dezember 2023 vor. Versäumnisse können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Wir informieren Sie umfassend über den rechtlichen Rahmen der Verordnung und zeigen auf, wie Sie das Thema effektiv angehen können.
Zusätzlich möchten wir Ihnen einen Einblick geben, welche Möglichkeiten die Verordnung bietet. Die Deadline am 01. Dezember 2023 zur Registrierung der Anlagen stellt einen perfekten Zeitpunkt dar, um die gesamte Energie- und Wärmeerzeugung im Unternehmen zu überdenken. Durch den Einsatz neuer Brenner und Wärmerückgewinnungstechnologien können erhebliche Effizienzsteigerungen erzielt werden. Zudem sind aktuell noch viele Investitionsmaßnahmen und Beratungsangebote förderfähig, dies könnte sich in den kommenden Jahren ändern.
Ein Blick in die Zukunft darf ebenfalls nicht fehlen: Wir werden das Thema Wasserstoff unter dem Begriff "H2-ready" beleuchten, das entscheidend zur Zukunftssicherheit Ihres Unternehmens beiträgt, denn bis 2045 ist die Klimaneutralität in Deutschland Pflicht.
Durch die verschiedenen Referenten von TÜV SÜD, NESS Wärmetechnik und RKW Baden-Württemberg erhalten Sie einen umfassenden Einblick, wie Sie die Regelungen angehen können. Zusammen gestalten wir eine nachhaltige Zukunft für Ihr Unternehmen.
| Zielgruppe | Geschäftsführende und Themenverantwortliche |
|---|---|
| Inhaltliches Ziel | Informationen zum rechtlichen Rahmen der Verordnung und Impulse zu den Möglichkeiten, wie Sie das Thema effektiv angehen können. |
| Unterrichtende | Holger Braun, Achim Schwarz, Heinrich Birndorfer, Dr. Ulrich Kohaupt |
| Kooperationsbeteiligte | TÜV SÜD und Ness Wärmetechnik GmbH |
Programm
| Uhrzeit | Thema/ Inhalte | Referent |
| 9.00 Uhr | Ankommen und Begrüßung |
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| 9.15 Uhr | Geänderte Anforderungen für Betreiber von bestehenden mittelgroßen Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen durch das Inkrafttreten der 44. BImSchV
| TÜV SÜD Industrie Service GmbH – Holger Braun |
| 9.45 Uhr | Anlagenbau: Anpassungen an die 44. BImSchV und zusätzliche Effizienzsteigerung nutzen
| NESS Wärmetechnik GmbH – Achim Schwarz |
| 10.15 Uhr | Kaffeepause |
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| 10.30 Uhr | Anlagensicherheit: Wesentliche Änderung der Anlage aus Sicht Betriebssicherheit und Gewässerschutz
| TÜV SÜD Industrie Service GmbH – Heinrich Birndorfer |
| 11.00 Uhr | Beratungs- und Förderangebote zur Optimierung des Gesamtprozesses
| RKW Baden-Württemberg – Dr. Ulrich Kohaupt |
| 11.30 Uhr | Diskussionsrunde, Q&A |
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| 12.30 Uhr | Abschluss |
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