Die Corona-Krise zeigt uns, wie schnell sich vermeintlich stabile Marktsituationen von heute auf morgen radikal verändern können. Doch für viele produzierende Betriebe und industrienahe Dienstleister bieten sich auch Chancen - mit innovativen Geschäftsmodellen, neuen und besseren Produkten und Dienstleistungen.

Deshalb sollten Sie die aktuell umsatzschwächere Zeit zur Restrukturierung und Steigerung der Flexibilität nutzen: Der strategische Blick nach vorn ist jetzt gefragt, um sich für die Zeit nach der Krise neu aufzustellen.

Wir können dazu ein attraktives Förderprogramm einbinden: Das RKW BW als Beratungspartner des Landes für Industrie und Dienstleistung ist Träger des Landesprogrammes „Krisenberatung Corona“, in dessen Rahmen kleine und mittelständische Unternehmen kostenlose Beratungen erhalten.

  • Umfang der Beratung: bis zu 4 Tage
  • Das Unternehmen muss keine Kosten übernehmen
  • Der Landeszuschuss liegt bei 100 Prozent (Vollfinanzierung)
  • Lediglich die Umsatzsteuer wird nicht bezuschusst und ist vom Unternehmen zu tragen

Bis Mitte August haben wir bereits circa 250 mittelständische Unternehmen mit rund 3.000 Beschäftigten im Rahmen einer Beratung unterstützen können.

Insbesondere diese Themen stehen im Fokus:

  • Umsatzsteigerung planen mit konsequenter Ausrichtung am Kunden – durch Optimierung des Vertriebs und Einführung von digitalem Marketing
  • Verbesserung der Organisationsstruktur und der Führungseffizienz – durch verschlankte, kundenorientierte Prozesse und Qualifikation der Mitarbeiter
  • Ertragssteigerung
  • Strategische Neuausrichtung – durch Identifikation von strategischen Faktoren und konsequent darauf abgestimmte Anpassung der Geschäftsprozesse und Entwicklung von innovativen, digitalen Geschäftsmodellen. Insbesondere hierfür braucht es den strategischen Blick für die Chancen der Zukunft.

Antragsberechtigt sind Unternehmen, die unter wirtschaftlichen Auswirkungen aufgrund des Corona-Virus leiden. Die Unternehmen und Freiberufler müssen wie auch in der weiterhin gültigen Rahmenrichtlinie bestimmt, die Bedingungen der KMU- sowie die der De-minimis-Regelung erfüllen. Gefördert werden eigenständige Unternehmen der mittelständischen Wirtschaft mit weniger als 250 Beschäftigten und einem Vorjahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro bzw. mit einer Vorjahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro. 

Damit wir Ihre Anfrage bearbeiten können, füllen Sie bitte das Dokument RKW BW-Landesprogramm-Corona-Beratung aus uns senden uns diese an: beratung(at)rkw-bw.de.

Lesen Sie auch unser Best-Practice-Beispiel:

HRM Textil: Das RKW BW unterstützt die HRM Textil GmbH dabei die Corona-Krise zu meistern