Geförderte Beratung für den Mittelstand
Mit verschiedenen Förderprogrammen unterstützt das Land Baden-Württemberg kleine und mittlere Unternehmen seit vielen Jahren. Bei zahlreichen Beratungsdienstleistungen des RKW Baden-Württemberg profitieren Sie daher von einer attraktiven Bezuschussung.
Gefördert werden in Baden-Württemberg ansässige eigenständige Unternehmen der mittelständischen Wirtschaft mit weniger als 250 Beschäftigten und einem Vorjahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro bzw. mit einer Vorjahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro.
Klingt kompliziert? Durch unsere langjährige Erfahrung in der Abwicklung von Förderungen sind Sie bei uns in den besten Händen. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!
Kurzberatung
Für Unternehmen der Industrie und Dienstleistung, der Freien Berufe sowie für Branchen ohne spezielle Landesprogramme (ohne die Branchen Einzelhandel, Gastronomie und Handwerk):
- Betriebswirtschaftliche und technische Kurzberatung
- Umweltschutz- und Energieberatung
Kooperationsberatung: max. 2 Tage pro Jahr
Kosten pro Tag (inklusive Reisekosten): 1.000 Euro
Landeszuschuss pro Tag: 350 Euro
Eigenanteil des Unternehmens pro Tag: 650 Euro
Für IHK-Mitglieder bis 5 Mio. Euro Umsatz reduziert sich durch IHK-Teilkostenübernahme der Eigenanteil für 2 Tage auf 530 Euro pro Tag.
Exportberatung
Für Unternehmen der Industrie, der Freien Berufe und Branchen ohne spezielle Landesprogramme sowie für Handwerker (in Zusammenarbeit mit der Exportberatungsstelle des Handwerks). Gefördert werden Exportberatungen zur Erschließung von Auslandsmärkten - darunter fällt auch die Bildung von Exportkooperationen und die Beratung bestehender Exportkooperationen.
Dauer pro Jahr: max. 6 Tage
Bei Beratungen für dasselbe Land im Folgejahr: max. 3 Tage
Kosten pro Tag (inklusive Reisekosten): 1.000 Euro
Landeszuschuss pro Tag: 500 Euro
Eigenanteil pro Tag: 500 Euro
Für IHK-Mitglieder bis 5 Mio. Euro Umsatz reduziert sich durch IHK-Teilkostenübernahme der Eigenanteil für 2 Tage auf 380 Euro pro Tag.
Jetzt für alle KMUs verfügbar: Coaching zur Neuausrichtung von Geschäftsmodellen (REACT EU)
Antragsberechtigt für ein Coaching sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz in Baden-Württemberg, die maximal 250 Beschäftigte und entweder einen Vorjahresumsatz in Höhe von 50 Mio. Euro haben oder eine Vorjahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro.
Gefördert werden Coachings zur Neuausrichtung, Weiterentwicklung und Anpassung der Geschäftsmodelle einschließlich der konzeptionellen Konkretisierung und der Begleitung der Umsetzung. Die für das jeweilige Geschäftsmodell relevanten Aspekte der Digitalisierung und des Klimaschutzes sind einzubeziehen. Ein Coaching kann sich beispielsweise befassen mit
- Geschäftsmodellinnovationen in Bezug auf die systematische Entwicklung von Produkt- bzw. Prozessinnovation, Diversifikation in neue Geschäftsmodelle sowie die Erschließung neuer Märkte.
- Entwicklung neuer Geschäftsmodelle durch Vernetzung von Produkt und Dienstleistung („Servitization“) sowie Erschließung neuer Märkte durch das Angebot von neuen innovativen Dienstleistungen.
- Entwicklung innovativer digitaler Geschäftsmodelle auf Basis digitaler Technologien wie bspw. Cloud-Plattformen, Internet of Things, Künstliche Intelligenz, Big Data und datenbasierter Dienste.
Dauer: max. 15 Tage
Landeszuschuss pro Tag: 800 Euro
Maximaler Zuschuss pro Coaching: 12.000 Euro
Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Die Förderperiode endet am 31.12.2022.
Landesprogramm Corona-Beratung
Die Corona-Pandemie zeigt uns, wie schnell sich vermeintlich stabile Marktsituationen von heute auf morgen radikal verändern können. Doch für viele produzierende Betriebe und industrienahe Dienstleister bieten sich auch Chancen - mit innovativen Geschäftsmodellen, neuen und besseren Produkten und Dienstleistungen. Deshalb sollten Sie die aktuell umsatzschwächere Zeit zur Restrukturierung und Steigerung der Flexibilität nutzen: Der strategische Blick nach vorn ist jetzt gefragt, um sich für die Zeit nach der Krise neu aufzustellen. Wir können dazu ein attraktives Förderprogramm einbinden: Das RKW BW als Beratungspartner des Landes für Industrie und Dienstleistung ist Träger des Landesprogrammes Corona-Beratung, in dessen Rahmen kleine und mittelständische Unternehmen kostenlose Beratungen erhalten. Bis Mitte August haben wir bereits circa 250 mittelständische Unternehmen mit rund 3.000 Beschäftigten im Rahmen einer Beratung unterstützen können.
- Umfang der Beratung: bis zu 4 Tage
- Das Unternehmen muss keine Kosten übernehmen
- Der Landeszuschuss liegt bei 100 Prozent (Vollfinanzierung)
- Lediglich die Umsatzsteuer wird nicht bezuschusst und ist vom Unternehmen zu tragen
Insbesondere diese Themen stehen im Fokus:
- Umsatzsteigerung planen mit konsequenter Ausrichtung am Kunden – durch Optimierung des Vertriebs und Einführung von digitalem Marketing
- Verbesserung der Organisationsstruktur und der Führungseffizienz – durch verschlankte, kundenorientierte Prozesse und Qualifikation der Mitarbeiter
- Ertragssteigerung
- Strategische Neuausrichtung – durch Identifikation von strategischen Faktoren und konsequent darauf abgestimmte Anpassung der Geschäftsprozesse und Entwicklung von innovativen, digitalen Geschäftsmodellen. Insbesondere hierfür braucht es den strategischen Blick für die Chancen der Zukunft.
Antragsberechtigt sind Unternehmen, die unter wirtschaftlichen Auswirkungen aufgrund des Corona-Virus leiden. Die Unternehmen und Freiberufler müssen wie auch in der weiterhin gültigen Rahmenrichtlinie bestimmt, die Bedingungen der KMU- sowie die der De-minimis-Regelung erfüllen.
Gefördert werden eigenständige Unternehmen der mittelständischen Wirtschaft mit weniger als 250 Beschäftigten und einem Vorjahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro bzw. mit einer Vorjahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro.
Damit wir Ihre Anfrage bearbeiten können, füllen Sie bitte das nachfolgende Dokument aus uns senden es an beratung(at)rkw-bw.de.
Strategieberatung für Automobilzulieferer
Unternehmen der Automobilindustrie in Baden-Württemberg mit bis zu 3000 Mitarbeitenden können den Beratungsgutschein "Transformation Automobilwirtschaft" des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg beantragen.
Als Beratungspartner unterstützen wir Sie pragmatisch und zielgerichtet bei der Suche nach einem/r passenden Fachberater/-in und der Konzeption Ihrer Transformationsprojekte.
Beratung zu Investitionen, Innovationen, Effizienz und Fördermitteln
Investitionen und Innovationen sind für eine zukunftsfähige Unternehmensentwicklung unablässig. Das RKW BW mit seinen Fachberatern unterstützt Sie hierbei mit fachlich-inhaltlicher Begleitung und bei der Umsetzung. Sie möchten Ihr Investitions- oder Innovationsvorhaben in die Tat umsetzen und interessieren sich für entsprechende Fördermittel?
- Material- und Ressourceneffizienz
- Digitalisierungsprämie Plus
Bis 12.000 € Zuschuss für eine Vielzahl von Digitalisierungsmaßnahmen. - Innovationsfinanzierung 4.0
Sehr geringer Zins und bis 2% Zuschuss - Invest BW
Das neue Programm geht am Herbst 2021 an den Start. Die Innovationsförderung kann auch von Start-ups genutzt werden. - Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand ZIM
Sie erhalten für eine Durchführbarkeitsstudie bis zu 70 % Zuschuss. Beim eigentlichen FuE-Projekt können bis zu 40 % der Kosten bezuschusst werden. Auch hier bilden die Personalkosten die Kalkulationsgrundlage. - Forschungszulagengesetz
Das Forschungszulagengesetz ermöglicht es, die Aufwendungen für ein definiertes FuE-Projekt über mehrere Jahre zu 25 % (bis zu 500.000 €) unmittelbar von der Steuerschuld abzuziehen. - Effizienz-Sensibilisierung im Betrieb mit dem Planspiel RE:PLAN
Effizienzsteigerung braucht Sensibilisierung im Betrieb. Mit dem Planspiel RE:PLAN für mehr Material- und Energieeffizienz kann das gelingen. Das Planspiel wurde vom RKW Kompetenzzentrum in Kooperation mit Hochschulen entwickelt. Spielerisch werden die MitarbeiterInnen einzeln oder als Teams an Effizienz-Themen herangeführt.
NEU: Coaching-Programm für Personalentwicklung und Weiterbildungsberatung
Kleine und mittlere Unternehmen in Baden-Württemberg erhalten eine Förderung für die Erarbeitung eines betriebsspezifischen Personalentwicklungskonzept. Die Förderung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg umfasst neben der Konzepterarbeitung auch die Erarbeitung von Weiterbildungsempfehlungen und weiteren Umsetzungsmaßnahmen im Bereich der Personalentwicklung. Begleitet werden die Unternehmen von den RKW BW-Fachberater/-innen.
Wofür benötigen KMU ein Personalentwicklungskonzept?
Der Wandel der Arbeitswelt bringt für Betriebe und Beschäftigte tiefgreifende Veränderungen. Die Anforderungen an die Qualifikation der Beschäftigten verändern sich stark und nehmen häufig zu. Der Fachkräftemangel erschwert es zudem passende Mitarbeitende zu finden. Wer in Zukunft weiter am Markt bestehen möchte, muss jetzt in die systematische und strategische Weiterentwicklung seiner eigenen Belegschaft investieren.
Wie läuft das Coaching ab?
Das Coaching besteht aus drei Teilen: Grundlage bietet eine erste Status-Quo Analyse der Personalentwicklungsstrategie, sowie dem aktuellen Skillmanagement. Daraufhin wird ein, für den Betrieb maßgeschneidertes, Personalentwicklungskonzept erstellt. Erarbeitet werden zudem passende Weiterbildungsempfehlungen und Fördermöglichkeiten auf den Ebenen Organisation, Team und/oder Mitarbeitenden unter Einbezug der relevanten Stakeholder. Teil der Ausarbeitung ist immer ein konkreter Maßnahmenplan, der zur Umsetzung Konzepts auf operative Ebene dient.
Um die Ergebnisse langfristig nachzuhalten und den Erfolg der Maßnahmen zu überprüfen, empfehlen wir die Einführung eines Controllingsystems z.B. Bildungscontrolling. Dieses kann ohne weiteres in der Konzepterstellung berücksichtigt werden. Die Durchführung der Evaluation im Nachgang kann durch die Förderung allerdings nicht abgebildet werden.

Auf einen Blick: Coaching-Programm für Personalentwicklung und Weiterbildungsberatung
Für wen? | Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder einer Niederlassung in Baden-Württemberg, die entweder einen Vorjahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder eine Vorjahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro aufweisen und weniger als 250 Beschäftigte haben. |
Was wird gefördert? | Die Erarbeitung eines betriebsspezifischen Personalentwicklungskonzeptes. Die Förderung umfasst zusätzlich die Erarbeitung von Weiterbildungsempfehlungen und Umsetzungsmaßnahmen im Bereich der Personalentwicklung. Wir empfehlen das beschriebene Vorgehen als Ansatzpunkt zur Etablierung eines langfristigen Personalentwicklungssystems. Dennoch stellt es nur eine mögliche Herangehensweise dar. In Rücksprache mit Ihrem Berater / Ihrer Beraterin kann das Vorgehen nach Ihren Bedarfen angepasst werden. |
Wieviel wird gefördert? | Gefördert werden bis zu zwanzig Personentage, deren Umfang individuell auf die einzelnen Beratungsschritte aufgeteilt werden kann. Insgesamt können bis zu 10.000€ der Beratungskosten gefördert werden. |
Beratung in der Vorgründungsphase
Als Partner des Landes Baden-Württemberg hat das RKW BW die Möglichkeit, Existenzgründer/-innen, Start-ups und Gründungs- und Übernahmewillige über das Landesprojekt "Exi-Gründungs-Gutscheine" mit geförderten Gründungsberatungen zu besonders attraktiven Konditionen zu unterstützen.
Allgemeiner Hinweis: Bitte beachten Sie als Zuwendungsempfänger die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P).
Bildnachweise: RKW BW Weiterbildung Fördermittel © Adobe Stock
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